Die Erbschaftssteuer in Deutschland ist ein wichtiges Thema für alle, die Vermögen erben oder vererben.
05.09.2024
Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von der Höhe der Erbschaft und dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Erben ab. Glücklicherweise gibt es Freibeträge, die die Steuerlast deutlich mindern können. In diesem Blogbeitrag erläutern wir die wichtigsten Freibeträge und Steuerklassen sowie ein praktisches Beispiel, wie die Erbschaftssteuer berechnet wird.
Erbschaftssteuer in Deutschland: Was Sie wissen müssen1. Erbschaftssteuer: Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad: 2. Die Steuerklassen beim Erben: 3. Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet: 4. Beispiel: Ein Kind erbt eine Immobilie und Bargeld: 5. Immobilie Wert 1.000.000 € und 120.000 € Bargeld: 6. Fazit zu Erbschaftssteuer und Freibeträge: 1.) Erbschaftssteuer: Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad:Abhängig vom Verwandtschaftsgrad gibt es für Erben unterschiedliche Freibeträge. Diese mindern die Höhe der zu versteuernden Erbschaftssumme. Die wichtigsten Freibeträge im Überblick: 1. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner - Freibetrag: 500.000 Euro - Zusätzlich steht ein Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 Euro zur Verfügung, der je nach Alter des überlebenden Ehepartners variiert. 2. Kinder (leibliche und adoptierte) - Freibetrag: 400.000 Euro 3. Enkelkinder - Freibetrag: 200.000 Euro 4. Eltern und Großeltern - Freibetrag: 100.000 Euro (nur bei Erbschaften von den eigenen Kindern, sonst nur 20.000 Euro) 5. Andere Verwandte und nicht verwandte Personen - Freibetrag: 20.000 Euro 2.) Die Steuerklassen beim Erben:Zusätzlich zu den Freibeträgen gibt es drei Steuerklassen, die darüber bestimmen, wie hoch der Steuersatz ist. Der Steuersatz steigt mit der Höhe der Erbschaft und unterscheidet sich je nach Verwandtschaftsgrad. 1. Steuerklasse I - Betrifft nahe Verwandte wie Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel. - Steuersatz: 7% bis 30% 2. Steuerklasse II - Für entferntere Verwandte wie Geschwister, Nichten und Neffen. - Steuersatz: 15% bis 43% 3. Steuerklasse III - Gilt für nicht verwandte Personen. - Steuersatz: 30% bis 50% 3.) Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet:Die Steuer wird nur auf den Teil der Erbschaft erhoben, der den jeweiligen Freibetrag übersteigt. Ein Beispiel verdeutlicht die Berechnung. 4.) Beispiel: Ein Kind erbt eine Immobilie und Bargeld:Nehmen wir an, ein Kind erbt eine Immobilie im Wert von 500.000 Euro sowie 80.000 Euro in bar. Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? 1. Gesamterbe - Immobilie: 500.000 Euro - Bargeld: 80.000 Euro - Gesamtwert der Erbschaft: 580.000 Euro 2. Freibetrag für Kinder - Freibetrag: 400.000 Euro 3. Zu versteuernder Betrag - Gesamterbe: 580.000 Euro - Abzüglich Freibetrag: 580.000 Euro - 400.000 Euro = 180.000 Euro 4. Steuersatz für Kinder (Steuerklasse I) - Für Beträge zwischen 75.000 und 300.000 Euro gilt ein Steuersatz von 11% 5. Berechnung der Erbschaftssteuer - 180.000 Euro × 11% = 19.800 Euro Das Kind müsste in diesem Beispiel also 19.800 Euro Erbschaftssteuer zahlen. 5.) Immobilie Wert 1.000.000 € und 120.000 € Bargeld:In diesem Fall erbt ein Kind eine Immobilie im Wert von 1.000.000 € und zusätzlich 120.000 € Bargeld. Hier ist die Berechnung der Erbschaftssteuer: 1. Gesamterbe - Immobilie: 1.000.000 € - Bargeld: 120.000 € - Gesamtwert der Erbschaft: 1.120.000 € 2. Freibetrag für das Kind - Freibetrag: 400.000 € 3. Zu versteuernder Betrag - Gesamterbe: 1.120.000 € - Abzug des Freibetrags: 1.120.000 € - 400.000 € = 720.000 € 4. Steuersatz für Kinder (Steuerklasse I) - Für die ersten 300.000 € über dem Freibetrag beträgt der Steuersatz 11% - Für die nächsten 420.000 € (von 300.000 € bis 600.000 € über dem Freibetrag) beträgt der Steuersatz 15% 5. Berechnung der Erbschaftssteuer - Die ersten 300.000 €: 300.000 € × 11% = 33.000 € - Die verbleibenden 420.000 €: 420.000 € × 15% = 63.000 € Gesamte Erbschaftssteuer 33.000 € + 63.000 € = 96.000 € Das Kind müsste in diesem Fall also 96.000 € Erbschaftssteuer zahlen. 6.) Fazit zu Erbschaftssteuer und Freibeträge:Die Erbschaftssteuer in Deutschland variiert stark je nach Verwandtschaftsgrad und der Höhe des vererbten Vermögens. Mit den richtigen Kenntnissen über die Freibeträge und Steuerklassen können Erben jedoch ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Wichtig ist es, sich frühzeitig mit der Erbschaftssteuer auseinanderzusetzen und gegebenenfalls rechtzeitig einen Experten zu Rate zu ziehen. |